• +49 (30) 804 03 588 | +49 (0)157 322 38619 | +33 (0) 6 79183704
  • sybille.boese-tarsia@sbt-rechtsanwaeltin.eu
  • Nickisch-Rosenegkstrasse 9, 14129 Berlin
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TÄTIGKEITSGEBIETE

Vom IT-Vertragsrecht über Kartellrecht und Fusionskontrolle bis hin zum Datenschutzrecht und meinem Aufgabengebiet als Datenschutzbeauftragte - im Folgenden stelle ich Ihnen gerne meine anwaltlichen Leistungen im Detail vor.

IT-Vertragsrecht

Da es im IT-Recht eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, um Verträge zu gestalten, ist das IT-Vertragsrecht ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Teilbereich dieses Rechtsbereichs.

  • IT Equipment – Vertriebs- / Einkaufsverträge
  • Deutsches und italienisches Recht bei Vertragsgestaltung
  • Service-Verträge wie Cloud Services, Software Services und Hardware-Material-Verkaufs-Verträge
  • IT Gestaltung , Beratung

Kartellrecht und Fusionskontrolle

Als Teil des Wirtschaftsrechts beschäftigt sich das Kartellrecht mit den Regelungen bezüglich wirtschaftlicher Kartelle, die zwischen Unternehmen und einer zweiten Partei getroffen werden. Darüber hinaus setzt sich das Kartellrecht für den Erhalt eines freien, ausgeglichenen Wettbewerbs ein.

Die Fusionskontrolle setzt sich ebenfalls für einen freien, ausgeglichenen Wettbewerb ein, es handelt sich hierbei – im Gegensatz zum Kartellrecht – um ein Instrument des deutschen bzw. europäischen Wettbewerbes.

  • Kartellrecht und Fusionskontrolle bei Akquisitionen
  • Europäisches Recht der Wettbewerbsbeschränkungen
  • Erstellen von Due Diligence Listen und Durchführung der DD im Dataraum
  • Beratung und Durchführung in evtl. Anmeldeverfahren von Fusionen bzw. Beteiligungen, insbesondere vor dem Bundeskartellamt und der europäischen Kommission
  • Beistand und Beratung in Verletzungsverfahren vor der Europäischen Kommission
  • Beratung und Redaktion bei kartellrechtlich relevanten Verletzungen in vertikalen und horizontalen Verträgen jedweder Natur

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht ist jenes Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem Datenschutz auseinandersetzt. Die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse zu gewährleisten, das gehört zum Aufgabengebiet des Datenschutzrechts. Des Weiteren ist das Datenschutzrecht auch dafür verantwortlich, einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit und privater und staatlicher Datenverarbeiter zu schaffen.

  • Rechtsberatung bei Problemen des Datenschutzes, insbesondere beim Export von Personendaten im Unternehmensbereich außerhalb der EU
  • Erstellung des Datenschutzregisters (/ -buches) und Fortführung sowohl in Frankreich als auch in Deutschland
  • Beratung bei der Auswahl und Einführung neuer digitalisierter Maßnahmen in den Bereichen Software, Personal und Kundenproblematik

Datenschutzbeauftragte

Das Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet eines Datenschutzbeauftragten wird in der Bundesrepublik Deutschland in § 4f und § 4g des  BDSG und auch in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Datenschutzbeauftragte achtet auf die Einhaltung dieser Gesetze und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.

  • Freiberuflicher Datenschutzbeauftragte mit Abfolgehilfe
  • Vom TÜV Rheinland zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • CIL (zertifizierter französischer Datenschutzbeauftragte)