Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht ist jenes Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem Datenschutz auseinandersetzt. Die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse zu gewährleisten, das gehört zum Aufgabengebiet des Datenschutzrechts. Des Weiteren ist das Datenschutzrecht auch dafür verantwortlich, einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit und privater und staatlicher Datenverarbeiter zu schaffen.
- Rechtsberatung bei Problemen des Datenschutzes, insbesondere beim Export von Personendaten im Unternehmensbereich außerhalb der EU
- Erstellung des Datenschutzregisters (/ -buches) und Fortführung sowohl in Frankreich als auch in Deutschland
- Beratung bei der Auswahl und Einführung neuer digitalisierter Maßnahmen in den Bereichen Software, Personal und Kundenproblematik
Datenschutzbeauftragte
Das Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet eines Datenschutzbeauftragten wird in der Bundesrepublik Deutschland in § 4f und § 4g des BDSG und auch in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Datenschutzbeauftragte achtet auf die Einhaltung dieser Gesetze und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.
CIL (zertifizierter französischer Datenschutzbeauftragte)!
Freiberuflicher Datenschutzbeauftragte mit Abfolgehilfe
Vom TÜV Rheinland zertifizierte Datenschutzbeauftragte
