Das Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet eines Datenschutzbeauftragten wird in der Bundesrepublik Deutschland in § 4f und § 4g des BDSG und auch in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Datenschutzbeauftragte achtet auf die Einhaltung dieser Gesetze und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung von Datenschutzvorschriften.
Meine Aufgabenbereiche als Rechtsanwältin sind:
- Freiberufliche Datenschutzbeauftragte
- Erstellen von Datenaudit, des Datenschutzregisters mit Abfolgehilfe
- Datenschutzmanagement (Compliance Programme, Training, Kontakte zu den Datenschutzbehörden bei Verletzungsverfahren)
Weitere Schwerpunkte meiner Rechtsanwaltskanzlei: IT-Vertragsrecht | Kartellrecht und Fusionskontrolle | Datenschutzrecht