Vom IT-Vertragsrecht über Kartellrecht und Fusionskontrolle bis hin zum Datenschutzrecht und meinem Aufgabengebiet als Datenschutzbeauftragte - im Folgenden stelle ich Ihnen gerne meine anwaltlichen Leistungen im Detail vor.
Da es im IT-Recht eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, um Verträge zu gestalten, ist das IT-Vertragsrecht ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Teilbereich dieses Rechtsbereichs.
Als Teil des Wirtschaftsrechts beschäftigt sich das Kartellrecht mit den Regelungen bezüglich wirtschaftlicher Kartelle, die zwischen Unternehmen und einer zweiten Partei getroffen werden. Darüber hinaus setzt sich das Kartellrecht für den Erhalt eines freien, ausgeglichenen Wettbewerbs ein.
Die Fusionskontrolle setzt sich ebenfalls für einen freien, ausgeglichenen Wettbewerb ein, es handelt sich hierbei – im Gegensatz zum Kartellrecht – um ein Instrument des deutschen bzw. europäischen Wettbewerbes.
Das Datenschutzrecht ist jenes Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem Datenschutz auseinandersetzt. Die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse zu gewährleisten, das gehört zum Aufgabengebiet des Datenschutzrechts. Des Weiteren ist das Datenschutzrecht auch dafür verantwortlich, einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit und privater und staatlicher Datenverarbeiter zu schaffen.
Das Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet eines Datenschutzbeauftragten wird in der Bundesrepublik Deutschland in § 4f und § 4g des BDSG und auch in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Datenschutzbeauftragte achtet auf die Einhaltung dieser Gesetze und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.