Das Datenschutzrecht umfasst sämtliche Regelungen, die das Erheben, Speichern, Übermitteln oder sonstiges Verarbeiten von personenbezogenen Daten zum Gegenstand haben. Das (Grund-)recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verfassungsrechtlich geschützt. Es gehört zum Aufgabengebiet des Datenschutzrechts, informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse zu gewährleisten. Des Weiteren ist das Datenschutzrecht dafür verantwortlich, einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit und privater und staatlicher Datenverarbeiter zu schaffen.
Mein Tätigkeitsbereich als Rechtsanwältin erstreckt sich insbesondere auf:
- Rechtsberatung bei Problemen des Datenschutzes, insbesondere bei der Ausfuhr von Personendaten im Unternehmensbereich außerhalb der EU
- Erstellung des Datenschutzregisters bzw. Datenschutzbuches und Fortführung sowohl in Frankreich als auch in Deutschland
- Beratung bei der Auswahl und Einführung neuer digitalisierter Maßnahmen in den Bereichen Software, Personal und Kundenproblematik
Weitere Schwerpunkte meiner Rechtsanwaltskanzlei: IT-Vertragsrecht | Kartellrecht und Fusionskontrolle | Datenschutzbeauftragte