Kartellrecht:
Die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften in Deutschland und in der Europäischen Union bezwecken den deutschen, innereuropäischen Handel vor Beschränkungen und Behinderungen mittels Absprachen oder Machtmissbrauch zu schützen.
Fusionskontrolle (auch Unternehmenszusammenschlusskontrolle):
Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen ab einem bestimmten Umsatz, und damit Marktbedeutung der beteiligten Unternehmen, der Zusammenschlusskontrolle. Zuständig können die nationalen oder europäischen Wettbewerbsbehörden sein. Ausschlaggebend sind die Umsätze der beteiligten, fusionierten Unternehmen. Die Wettbewerbsbehörde prüft die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die betroffenen Marktstrukturen und genehmigt bzw. untersagt den Unternehmenszusammenschluss.
Meine Tätigkeitsbereiche als Rechtsanwältin im Kartellrecht und bei der Fusionskontrolle:
- Kartellrecht und Fusionskontrolle bei Akquisitionen
- Europäisches Recht der Wettbewerbsbeschränkungen
- Erstellen von Due Diligence Listen und Durchführung der Due Diligence im Dataraum
- Beratung und Durchführung in evtl. Anmeldeverfahren von Fusionen bzw. Beteiligungen, insbesondere vor dem Bundeskartellamt und der europäischen Kommission
- Beistand und Beratung in Verletzungsverfahren vor der Europäischen Kommission
- Beratung und Redaktion bei kartellrechtlich relevanten Verletzungen in vertikalen und horizontalen Verträgen jedweder Natur
Weitere Schwerpunkte meiner Rechtsanwaltskanzlei: IT-Vertragsrecht | Datenschutzrecht | Datenschutzbeauftragte